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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Montageservice Dominic Malik · Stand: Juni 2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Lieferungen, Montage-, Reparatur-, Wartungs- und sonstige Werkleistungen zwischen Montageservice Dominic Malik (nachfolgend „Auftragnehmer“) und seinen Kunden.

(2) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Individuelle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien haben Vorrang vor diesen AGB.

§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung, durch Beginn der Leistungsausführung oder durch Lieferung der Ware zustande.

(3) Soweit gesetzliche Steuern oder Abgaben nach Vertragsschluss geändert werden, dürfen diese entsprechend den gesetzlichen Vorgaben angepasst werden.

§ 3 Leistungsfristen und Termine

(1) Vereinbarte Leistungs- und Liefertermine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer, vom Auftragnehmer nicht zu vertretender Ereignisse verlängern vereinbarte Fristen angemessen.

(3) Dauert ein solches Ereignis länger als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass die Baustelle bzw. der Leistungsort rechtzeitig zugänglich und für die Durchführung der Arbeiten geeignet ist.

(2) Erforderliche Genehmigungen, Anschlüsse sowie bauseitige Vorleistungen sind vom Auftraggeber rechtzeitig bereitzustellen.

(3) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.

§ 5 Abnahme

(1) Werkleistungen sind nach Fertigstellung unverzüglich abzunehmen.

(2) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Leistung nicht innerhalb von 10 Werktagen nach Aufforderung unter Angabe mindestens eines wesentlichen Mangels verweigert.

(3) Die Nutzung der Leistung stellt eine konkludente Abnahme dar, soweit keine wesentlichen Mängel vorliegen.

§ 6 Nichtabnahme und Stornierung

(1) Nimmt der Auftraggeber vertragsgemäß bereitgestellte Ware oder Leistungen trotz Aufforderung nicht ab, kann der Auftragnehmer Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens verlangen.

(2) Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§ 7 Gefahrübergang

(1) Mit Übergabe der Ware an den Auftraggeber geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf diesen über.

(2) Bei Versendung geht die Gefahr mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Auftraggeber über, soweit dieser Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

§ 8 Untersuchungs- und Rügepflicht

(1) Unternehmer haben gelieferte Ware unverzüglich zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von sieben Kalendertagen schriftlich anzuzeigen.

(2) Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Regelungen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zunächst Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu leisten.

(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Auftraggeber die gesetzlichen Rechte geltend machen.

(4) Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Schäden aufgrund unsachgemäßer Nutzung, fehlender Wartung, natürlicher Abnutzung oder Eingriffe Dritter.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

(3) Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(4) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 11 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

(2) Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.

(3) Der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Verzugsschadens bleibt beiden Parteien vorbehalten.

§ 12 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln.

(3) Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vorbehaltsware nach den gesetzlichen Vorschriften herauszuverlangen.

§ 13 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Der Auftraggeber kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist er nur berechtigt, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 14 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzvorschriften verarbeitet. Nähere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.

§ 15 Referenzfotos

(1) Der Auftragnehmer darf von ausgeführten Arbeiten Fotos erstellen.

(2) Eine Veröffentlichung zu Werbezwecken erfolgt nur, soweit keine personenbezogenen Daten erkennbar sind oder eine erforderliche Einwilligung vorliegt.

§ 16 Rechtswahl und Gerichtsstand

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Weilheim in Oberbayern.

(3) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§ 17 Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.